Ausrichter:innen des Stipendiums: Kunststiftung NRW, Ministerium für Kultur und Sport des Landes NRW, Landschaftsverband Rheinland, Stiftung Künstlerdorf Schöppingen
Während des Aufenthaltes können Räumlichkeiten und Infrastruktur des Künstlerdorfs genutzt werden. Das Stipendium ist nicht als Produktionsstipendium angelegt und es besteht keine Verpflichtung, Arbeitsergebnisse zu präsentieren. Es besteht aber die Möglichkeit, nach Absprache und Verfügbarkeit, Ausstellungs- und Präsentationsmöglichkeiten zu nutzen. Darüber hinaus freuen wir uns über die freiwillige Mitgestaltung von Veranstaltungen, in Form von Vorträgen, Lesungen, Workshops o.ä.
In Anlehnung an das Profil und Programm des Künstlerdorfs wird eine Bereitschaft zur Teilnahme an Veranstaltungen, am kollegialen Austausch und dem engagierten Miteinander vorausgesetzt.
Die Auswahl der Stipendiat:innen erfolgt durch Fachjuries nach folgenden Kriterien und Gewichtung: Qualität der bisherigen Arbeit, Qualität und Plausibilität des Vorhabens für Schöppingen, Programmbeiträge (Interaktion / Community Building).
Voraussetzungen: Bewerben können sich professionelle Künstler:innen, Autor:innen und Komponist:innen. Die Ausschreibung richtet sich an Menschen jeder Nationalität und jeden Alters. Eine Unterkunft für Familienangehörige kann nach Absprache und Verfügbarkeit bereitgestellt werden.
Die Stiftung Künstlerdorf Schöppingen legt besonderen Wert auf das progressive Potential der Künste und das Erproben neuer Methoden und Strukturen. Ein Engagement, das solchen Handlungsfeldern zuzuordnen ist und vertraute Strukturen aufbricht stellt kein Ausschlusskriterium für die Bewerbung dar, kann allerdings von Vorteil sein.