Wohn- und Arbeitsstipendium im GEDOK Atelier-Haus Lübeck

Ausrichter:innen des Stipendiums: Land Schleswig-Holstein

Zur Förderung des künstlerischen Schaffens vergibt das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein ein Wohn- und Arbeitsstipendium im GEDOK Gastatelier in Lübeck für Künstlerinnen der Sparten: Bildende Kunst, Angewandte Kunst, Literatur und/oder Musik.

Die Bewerbungsfrist für ein 2-monatiges Wohn- und Arbeitsstipendium der GEDOK Schleswig-Holstein endet zum 1. Oktober des jeweiligen Kalenderjahres.

Voraussetzungen: Voraussetzung für das Stipendium ist die Anwesenheit im Gastatelier. Die Künstlerin muss über ihre künstlerische Arbeit während der Zeit ihres Aufenthaltes im Gastatelier einen umfassenden Erfahrungsbericht schreiben. Es wird nur an Frauen vergeben.

Zur Website

Zurück